Das Luftsicherheitsgesetz
Wie man auch ohne das Grundgesetz zu beachten Gesetze verabschieden kann
Veröffentlicht am: 10.08.2006, 04:00 Uhr
Aufnahme vom: 09.08.2006, 22:00 Uhr
Teilnehmer: Tim Pritlove (Moderation), Björn Rupp
Direkter Download der MediendateiDateigröße: 42.7 MB Format: MPEG-1 Audio Layer III Audio Dauer: 00:46:35h |
Das 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz ist ein Ausbund an Unrechtsstaatlichkeit. Mit der Novelle sind alle Piloten in Deutschland verpflichtet, sich freiwillig einer "Zuverlässigkeitsüberprüfung" zu unterziehen, um ihre Pilotentätigkeit auch wirklich ausüben zu können. Dabei müssen sie nicht nur auf ihre Grundrechte im Datenschutz verzichten, sondern für diese "Dienstleistung" auch noch alle Kosten übernehmen. Das Luftsicherheitsgesetz ist im Kleinen der Prototyp für eine umfassende Umgestaltung unseres Rechtssystem in eine Überwachungsgesellschaft und verdient besondere Aufmerksamkeit.
Links:
- Privatpilotenlizenz
- Google Earth
- Datenschleuder #90
- International Civil Aviation Organization (ICAO)
- Luftsicherheitsgesetz
- 2003-06-01 Tagesspiegel: Motorsegler wollte in Büroturm fliegen
- Aircraft Owners and Pilots Association (AOPA)
- Bundeskriminalamt
- Zollkriminalamt
- Bundesamt für Verfassungsschutz
- Bundesnachrichtendienst
- Militärischer Abschirmdienst
- Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
- 2005-07-26 Tagesspiegel: Nur Hobbyflieger müssen einen Bogen um die City machen
- Peter Schaar: "Überwachungsgesellschaft droht"
- Chaosradio Wiki
- Mitmachseite zum CRE037
Musik:
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Technorati Tags: brd, flughäfen, freiheit, luftsicherheit
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